Studierendenvertretung
Bitte beachten, der aktuelle Semesterticketbeitrag beträgt 172,40 € !
Der Einsendeschluss der Anträge (Gründe: Praxis-, Auslands-, Urlaubssemester etc. und alle anderen Gründe, die man vorher wissen kann) für das Sommersemester 2020 ist der 28.02.21! Wenn bis dahin nicht mindestens der Antrag eingetroffen ist, muss der Antrag leider ablehnt werden. Bitte denkt daran!
Falls wichtige Infos bereitstehen, dann werden diese über unsere Socialmedia-Kanäle und anderweitige Informationskanäle und über die Webseite weitergeleitet.
Das Semesterticket wurde im Sommersemester 2001 an der FHB durch Urabstimmung eingeführt. Es gab bisher drei Vertragsverlängerungen. Semesterticketanträge werden über das Referat Soziales, Internationales & Chancengleichheit bearbeitet.
Mit dem Semesterticket könnt ihr quer durch ganz Brandenburg & Berlin fahren (überall wo der VBB gilt) und auf der RE1 & RE31 Strecke bis Magdeburg. Ihr dürft aber kein Fahrrad mitnehmen und die erste Klasse darf nicht in Verbindung mit Übergangskarten für 7-Tage, einen Monat bzw. Jahresübergangskarten verwendet werden.
Ihr könnt auch bestimmte Fernzüge benutzen: Fernzüge
Et voilá du kriegst den entsprechenden Betrag auf dein Konto überwiesen. Vorher erhälst du ein Antwortschreiben mit allen wichtigen Daten.
Hier ist eine Auflistung über Nachweise, die man dem Antrag auf Rückerstattung beilegen muss:
bei Handicap - Körperbehindertenausweis
bei Auslandssemester - Semesterbescheinigung der Auslandsuni
bei Urlaubssemester - Bestätigung des Urlaubssemesters, wird normalerweise einem per Post zugeschickt
bei Praxissemester - den Arbeitsvertrag in Kopie und nur ab drei zusammenhängenden Monaten, ein freiwilliges Praktikum zählt hierbei nicht dazu!
bei Abschluss außerhalb des VBB-Gebiets - Bestätigung per Mail von*m Betreuungsprofessor*in oder einer anderen offiziellen Seite oder man hat einen Vertrag wo die Abschlussarbeit definiert ist
bei späterer Immatrikulation - ab einem Monat, Bestätigung durch die validierte Campuskarte
Promotionsstudierende - Nachweis, dass man als Promotionsstudierende/r eingeschrieben ist!
"Ich hab ein Auto und brauche das Ticket nicht.", "Ich benutze es eh nicht.", ...
Leider nein.
Im Vertrag steht, dass man nur aus Gründen eines Praxissemesters eine Rückerstattung erhalten kann. Da unsere Hochschule einen Unterschied zwischen Praxissemester und freiwilligem Praktikum macht, können wir daher keine Rückerstattung bestätigen.
Leider nein. Wenn ihr eine Rückerstattung eures Semesterticketbeitrags beantragt, dann müsst ihr euch im Klaren darüber sein, dass ihr für ein ganzes Semester eine Rückerstattung beantragt. Wenn ihr früher wieder zurück seid, habt ihr für die restliche Zeit kein Semesterticket zur Verfügung! Bitte beachtet das bei eurer Antragsstellung!
Du kriegst nicht einfach so eine Rückerstattung des Semesterticketpreises, denn eine Rückerstattung erfolgt nur aus den Gründen:
Ab der zweiten Ausstellung eurer Karte, müsst ihr 50 Euro zahlen!
Das ist eine Frage, die euch nur die Damen im Studierendensekretariat genau beantworten können. Erfahrungsgemäß kann es ein paar Tage dauern oder wenn man Glück hat, bekommt man die neue Karte noch am selben Tag.
Zur Erinnerung: wenn ihr beim Schwarzfahren erwischt werden, müsst ihr beim Vorzeigen der neuen Karte nur 7 Euro zahlen.
Nein, kannst du nicht.
Kinder unter sechs Jahren fahren generell kostenlos mit. Ab sechs Jahren müssen entsprechende Tickets für die Kinder gelöst werden. Weitere Infos gibt es hier.
Du kriegst deine Rückerstattung, wenn du einen formlosen Antrag beim Studierendensekretariat einreichst. Dieser wird dann an den AStA weitergeleitet.