Studierendenvertretung
Deutschlandsemesterticket
QR-Code zum Deutschlandsemesterticket:
Link zum Deutschlandsemesterticket:
https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=4f2b7f1b6736894eab805233b4b2ee7d
Das Deutschlandsemesterticket ist ein personalisiertes nicht übertragbares digitales Ticket.
Die Campuskarte allein ist nicht mehr als Fahrschein / Semesterticket gültig!
Den aktuellen Semesterticketbeitrag für das entsprechende Semester findet ihr auf dem MeinCampus-Portal -> Startseite -> Mein Studium -> Studienservice -> Zahlungen.
Das Deutschlandsemesterticket kann entweder in der Ride-Ticketing App aufgerufen werden oder in den nativen Wallets (Apple Wallet und Google Wallet) hinterlegt werden. Bei der Fahrscheinkontrolle reicht es aus das Ticket aus der App zusammen mit deinem Studierendenausweis vorzuzeigen.
Anträge für Semesterticket Neuausstellungen werden über den studentischen Service Desk bearbeitet.
Gültigkeitsbereich des Tickets ist deutschlandweit gültig im Nahverkehr - Link zum Geltungsbereich und weitere Infos zum Deutschlandticket: https://www.bahn.de/faq/ deutschlandticket-verkehrsmittel-deutschland
Bei Verlust der Campuscard kann eine Neue im studentischen Service Desk beantragt werden. Hierfür wird der Antrag für Neuausstellung benötigt, welcher auf der Webseite zur verfügung steht oder vor Ort ausgefüllt werden kann.
Ebenso sollte im Vorfeld die Gebühr an die Hochschule überwiesen werden. Die Informationen zur Überweisung findet ihr hier.
Im studentischen Service Desk wird die Identität des Antragstellers geprüft, hierfür muss ein gültiges Ausweisdokument vorgezeigt werden. Sollte die Karte gestohlen worden sein, muss auch eine Diebstahlanzeige vorhanden sein.
Ist die Zahlung der Gebühr eingegangen, kann die Karte abgeholt werden.
Die Gebühr für die erstmalige Zweitausfertigung nach Verlust oder selbstverschuldeter Unbrauchbarkeit beträgt 15 Euro.
Jede weitere Ausfertigung kostet 50 Euro.
Das Semesterticket wurde im Sommersemester 2024 an der THB durch den Vertrag zum Erwerb des Deutschladsemestertickets eingeführt.
Gültigkeitsbereich des Tickets ist deutschlandweit gültig im Nahverkehr - Link zum Geltungsbereich und weitere Infos zum Deutschlandticket:
https://www.bahn.de/faq/ deutschlandticket-verkehrsmittel-deutschland
Ansprechpartner für das Semesterticket:
Allgemeiner Studierendenausschuss der THB
YXN0YUB0aA==-brandenburg.de
Et voilá du kriegst den entsprechenden Betrag auf dein Konto überwiesen. Vorher erhälst du ein Antwortschreiben mit allen wichtigen Daten.
Hier ist eine Auflistung über Nachweise, die man dem Antrag auf Rückerstattung beilegen muss:
bei Behinderung - ärztliches Attest
bei Auslandssemester - Semesterbescheinigung der Auslandsuni!
bei Urlaubssemester - Bestätigung des Urlaubssemesters
bei Praxissemester außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets d.h. im Ausland - den Arbeitsvertrag in Kopie und nur ab drei zusammenhängenden Monaten, ein freiwilliges Praktikum zählt hierbei nicht dazu!
Gründe, die gar nicht berücksichtigt werden:
"Ich hab ein Auto und brauche das Ticket nicht.", "Ich benutze es eh nicht.", ...
Gründe, die gar nicht berücksichtigt werden:
"Ich hab ein Auto und brauche das Ticket nicht.", "Ich benutze es eh nicht.", ...
Leider nein.
Im Vertrag steht, dass man nur aus Gründen eines Praxissemesters eine Rückerstattung erhalten kann. Da unsere Hochschule einen Unterschied zwischen Praxissemester und freiwilligem Praktikum macht, können wir daher keine Rückerstattung bestätigen.
Ja, dein Ticket wird digital pausiert und läuft wieder ab dem Zeitpunkt deiner Rückkehr.
Du kriegst nicht einfach so eine Rückerstattung des Semesterticketpreises, denn eine Rückerstattung erfolgt nur aus den Gründen:
Die Gebühr für die erstmalige Zweitausfertigung nach Verlust oder selbstverschuldeter Unbrauchbarkeit beträgt 15 Euro.
Jede weitere Ausfertigung kostet 50 Euro.
Das ist eine Frage, die euch nur die SSD Mitarbeiter:innen genau beantworten können. Erfahrungsgemäß kann es ein paar Tage dauern oder wenn man Glück hat, bekommt man die neue Karte noch am selben Tag.
Zur Erinnerung: wenn ihr beim Schwarzfahren erwischt werden, müsst ihr beim Vorzeigen der neuen Karte nur 7 Euro zahlen.
Nein, kannst du nicht.
Kinder unter sechs Jahren fahren generell kostenlos mit. Ab sechs Jahren müssen entsprechende Tickets für die Kinder gelöst werden. Weitere Infos gibt es hier.
Du kriegst deine Rückerstattung, wenn du den Antrag auf Rückerstattung bei astasozi@th-brandenburg einreichst. Dieser wird dann an den StS weitergeleitet.
a. Gasthörer*innen sowie Zweithörer*innen im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes,
b. Studierende die ausschließlich in einem Abend, - Online- oder Fernstudiengang ohne Präsenzpflicht eingeschrieben sind („Fernstudierende“),
c. Schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen,
d. Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen,
e. Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten,
f. Studierende, welche der Studierendenschaft nicht angehören,
g. Studierende, die ein Studium mit einem Leistungsumfang von weniger als 15 Credit Points im Semester absolvieren,
h. Studierende, die für Ergänzungs-, Zusatz-, Aufbaustudiengänge immatrikuliert sind oder an weiterbildenden Studiengängen teilnehmen, sowie Promotionsstudierende.