Studierendenvertretung
Der aktuelle Semesterticketbeitrag beträgt 178,40 €
Semesterticketanträge werden über das Referat Soziales, Internationales & Chancengleichheit bearbeitet.
Mit dem Semesterticket könnt ihr quer durch ganz Brandenburg & Berlin fahren (überall wo der VBB gilt) und auf der RE1 & RE31 Strecke bis Magdeburg.
Die Mitnahme eines Fahrrads ist nicht im Semesterticket inbegriffen, ebenso wie die eines Kindes.
Übergangskarten zur Nutzung der ersten Klasse können nicht in Verbindung mit einem Semesterticket erworben werden.
Bei Verlust der Campuscard kann eine neue im AStA Büro beantragt werden. Hierfür wird der Antrag für Neuausstellung benötigt, welcher auf der Webseite zur verfügung steht oder vor Ort ausgefüllt werden kann.
Ebenso sollte im Vorfeld die Gebühr an die Hochschule überwiesen werden. Die Informationen zur Überweisung findet ihr hier.
Im AStA Büro wird die Identität des Antragstellers geprüft, hierfür muss ein gültiges Ausweisdokument vorgezeigt werden. Sollte die Karte gestohlen worden sein, muss auch eine Diebstahlanzeige vorhanden sein.
Der unterschriebenen Antrag muss nun beim studentischen Service Desk vorgelegt werden. Ist die Zahlung der Gebühr eingegangen, kann die Karte abgeholt werden.
Die Gebühr für die erstmalige Zweitausfertigung nach Verlust oder selbstverschuldeter Unbrauchbarkeit beträgt 15 Euro.
Jede weitere Ausfertigung kostet 50 Euro.
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Neue Informationen findet Ihr auf Instagram (asta_thb), der Webseite oder anderweitige Informationskanäle weitergeleitet.
Das Semesterticket wurde im Sommersemester 2001 an der FHB durch Urabstimmung eingeführt. Es gab bisher drei Vertragsverlängerungen. Semesterticketanträge werden über das Referat Soziales, Internationales & Chancengleichheit bearbeitet.
Mit dem Semesterticket könnt ihr quer durch ganz Brandenburg & Berlin fahren (überall wo der VBB gilt) und auf der RE1 & RE31 Strecke bis Magdeburg. Ihr dürft aber kein Fahrrad mitnehmen und die erste Klasse darf nicht in Verbindung mit Übergangskarten für 7-Tage, einen Monat bzw. Jahresübergangskarten verwendet werden.
Ihr könnt auch bestimmte Fernzüge benutzen: Fernzüge
Et voilá du kriegst den entsprechenden Betrag auf dein Konto überwiesen. Vorher erhälst du ein Antwortschreiben mit allen wichtigen Daten.
Hier ist eine Auflistung über Nachweise, die man dem Antrag auf Rückerstattung beilegen muss:
bei Handicap - Körperbehindertenausweis
bei Auslandssemester - Semesterbescheinigung der Auslandsuni
bei Urlaubssemester - Bestätigung des Urlaubssemesters, wird normalerweise einem per Post zugeschickt
bei Praxissemester - den Arbeitsvertrag in Kopie und nur ab drei zusammenhängenden Monaten, ein freiwilliges Praktikum zählt hierbei nicht dazu!
bei Abschluss außerhalb des VBB-Gebiets - Bestätigung per Mail von*m Betreuungsprofessor*in oder einer anderen offiziellen Seite oder man hat einen Vertrag wo die Abschlussarbeit definiert ist
bei späterer Immatrikulation - ab einem Monat, Bestätigung durch die validierte Campuskarte
Promotionsstudierende - Nachweis, dass man als Promotionsstudierende/r eingeschrieben ist!
"Ich hab ein Auto und brauche das Ticket nicht.", "Ich benutze es eh nicht.", ...
Leider nein.
Im Vertrag steht, dass man nur aus Gründen eines Praxissemesters eine Rückerstattung erhalten kann. Da unsere Hochschule einen Unterschied zwischen Praxissemester und freiwilligem Praktikum macht, können wir daher keine Rückerstattung bestätigen.
Leider nein. Wenn ihr eine Rückerstattung eures Semesterticketbeitrags beantragt, dann müsst ihr euch im Klaren darüber sein, dass ihr für ein ganzes Semester eine Rückerstattung beantragt. Wenn ihr früher wieder zurück seid, habt ihr für die restliche Zeit kein Semesterticket zur Verfügung! Bitte beachtet das bei eurer Antragsstellung!
Du kriegst nicht einfach so eine Rückerstattung des Semesterticketpreises, denn eine Rückerstattung erfolgt nur aus den Gründen:
Die Gebühr für die erstmalige Zweitausfertigung nach Verlust oder selbstverschuldeter Unbrauchbarkeit beträgt 15 Euro.
Jede weitere Ausfertigung kostet 50 Euro.
Das ist eine Frage, die euch nur die Damen im Studierendensekretariat genau beantworten können. Erfahrungsgemäß kann es ein paar Tage dauern oder wenn man Glück hat, bekommt man die neue Karte noch am selben Tag.
Zur Erinnerung: wenn ihr beim Schwarzfahren erwischt werden, müsst ihr beim Vorzeigen der neuen Karte nur 7 Euro zahlen.
Nein, kannst du nicht.
Kinder unter sechs Jahren fahren generell kostenlos mit. Ab sechs Jahren müssen entsprechende Tickets für die Kinder gelöst werden. Weitere Infos gibt es hier.
Du kriegst deine Rückerstattung, wenn du einen formlosen Antrag beim Studierendensekretariat einreichst. Dieser wird dann an den AStA weitergeleitet.